Allgemeine Versteigerungsbedingungen:
 

Jeder Bieter, der an einer Versteigerung des Auktionshauses Dr. Bernd Mrosk teilnimmt, erkennt folgende Bedingungen an:

 

  1. Es handelt sich um eine freiwillige Versteigerung. Der Versteigerer führt sie in fremdem Namen und für fremde Rechnung durch, soweit nicht etwas Anderes angegeben ist. Eigenware ist davon ausgenommen und wird im Katalog vorn benannt. Die Einlieferungsnummer des Versteigerungs-gutes macht den Einlieferer kenntlich. Es besteht kein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Einlieferers.

  2. Maßgebend ist bei allen Informationen immer die deutschsprachige Version. Für Übersetzungsfehler wird nicht gehaftet. Die Katalogbeschreibung bzw. Erläuterungen des Versteigerers sind keine zugesicherten Eigenschaften des Versteigerungsgutes im Sinne der §§ 459 ff. BGB. Druck- und fototechnisch sind bei Bildern Abweichungen der Farbwiedergabe gegenüber der Realität möglich. Bei den Beschreibungen handelt es sich um Anhaltspunkte, nicht um zugesicherte Eigenschaften. Insbesondere für Stückzahlen, Beschaffenheit, Originalität, Herstellerangabe usw. werden keine irgendwie geartete Gewähr oder Haftung übernommen. Die zu versteigernden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zu Beginn der Auktion befinden. Haftung und Gewähr für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen übernimmt der Versteigerer nicht. Der Versteigerer haftet insbesondere nicht für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche oder mündliche Erläuterungen. Hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Versteigerer haftet insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit einzelner Gegenstände, Herkunftsangabe, Wertangaben, Alter und künstlerische Beschaffenheit. Grundsätzlich sind alle Katalog- Bilder Bestandteil der Artikelbeschreibung. Der Zuschlag der Gegenstände erfolgt wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Bieter ist darüber informiert, dass der Versteigerer in fremdem Namen handelt und Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer gerichtet werden müssen.

  3. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er legt die Reihenfolge der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände fest. Der Versteigerer ist berechtigt, mehrere Losnummern zusammenzuziehen und diese gemeinsam aufzurufen, Lose zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Versteigerer ist berechtigt, Gebote abzulehnen und Personen ohne Benennung von Gründen von der Vorbesichtigung und Versteigerung auszuschließen, vor allem dann, wenn sie den Ablauf der Versteigerung stören, mutwillig bieten oder sich in Zahlungs- bzw. Abnahmeverzug befinden.

  4. Jeder Saalbieter hat vor Beginn der Versteigerung seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Stellvertreter haften in jedem Fall neben dem Vertretenen persönlich. Schriftliche Gebote per Brief oder Fax (Gebote per E-Mail werden nicht anerkannt) sollen 24 Stunden vor der Versteigerung eingegangen sein. Danach kann eine Bearbeitung nicht mehr zugesichert werden. Schriftliche Gebote müssen die genaue Adresse des Bieters enthalten und mit dessen Unterschrift versehen sein. Schriftliche Bieter sollten sich nach dem Eingang ihres Gebotes erkundigen, da durch Probleme auf dem Übermittlungsweg Gebote den Versteigerer nicht erreichen könnten. Angegebene Losnummern gelten immer als verbindlich, Irrtümer gehen zu Lasten des Bieters.

  5. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Untergebote werden nicht berücksichtigt. Es wird in der Regel um ca. 10 % gesteigert. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebotes. Bei gleich hohen Geboten oder wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot angegeben wird, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag ergangen ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, kann der Versteigerer den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand neu aufrufen. In diesem Falle wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, das heißt vor Ausrufung der nächsten Losnummer zu erheben. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und seine sich hieraus ergebenden Rechte verfolgen, er kann aber auch dem nächst niedrigen Bieter den Zuschlag erteilen, oder den Aufruf wiederholen.

  6. Telefonische Bieter werden unmittelbar vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn sie für die jeweiligen Losnummern schriftlich mindestens den Limitpreis geboten haben und bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn den schriftlichen Anruf- Auftrag unter Benennung der anzurufenden Telefonnummer mit eventueller Auslandsvorwahl erteilt haben. Der Anruf auf Kosten des Versteigerers erfolgt nur bei einem Limitpreis ab 250,- €. Eine Garantie für den Anruf wird nicht zugesichert. Jegliche Haftung bei einem ausgebliebenen Zustandekommen der Telefonverbindung wird ausgeschlossen.

  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der gesamte geschuldete Betrag ist sofort fällig und in bar in Euro (€) an die Firma Dr. Bernd Mrosk zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise, z.B. Scheck, ist nur nach vorheriger Absprache, bei unbekannten Kunden unter gleichzeitiger Vorlage des Ausweises und einer Bankbestätigung möglich. EC- und Kreditkarten werden generell nicht akzeptiert. Bei den zugeschlagenen Geboten handelt es sich um Nettopreise. Auf diese Nettopreise ist Aufgeld von 18 % zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer auf das Aufgeld ist auch bei Auslandslieferungen nicht erstattungsfähig, da eine Inlandsleistung vorliegt. Auf schriftliche Gebote und Telefonzuschläge hin ergangene Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Erfolgen bei Annahme ausländischer Zahlungsmittel und Schecks innerhalb einer angemessenen Frist Zahlungs- oder Währungsverluste, gehen diese und anfallende Bankspesen zu Lasten des Käufers und es erfolgt Nachberechnung. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen können wegen Überlastung Fehler und Irrtümer enthalten. Eine Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung bleibt vorbehalten.
    Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Beschädigung, des Wertverlustes, des Abhandenkommens usw. der ersteigerten Gegenstände auf den Bieter über.

  8. Das Eigentum an ersteigerter Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigerte Ware wird nur nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert. Bei schriftlich ersteigerter Ware erfolgt der Versand erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem in der Rechnung benannten Konto. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, berechnet die Firma Dr. Bernd Mrosk Zinsen von 1 % je angefangener Monat, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche, Stundung wird nicht gewährt. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der oder die Gegenstände können auch bei einer nachfolgenden Auktion nochmals versteigert werden. Falls der oder die Gegenstände hierbei veräußert werden, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag, er haftet jedoch andererseits für einen etwaigen Mindererlös ohne Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös zu haben.

  9. Ersteigerte Gegenstände müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auktionsende in Absprache mit dem Versteigerer am Sitz der Firma Dr. Bernd Mrosk abgeholt werden. Soll alternativ Versand erfolgen, so ist dies schriftlich mitzuteilen. Generell nicht versandt werden besonders fragile und im Katalog sinngemäß als nicht versandfähig gekennzeichnete Objekte. Diese müssen vom Käufer abgeholt werden. Zuzüglich zu den jeweiligen Porto- Kosten wird für Verpackung und Versand eine Unkostenpauschale von 1,-€ pro Los-Nummer erhoben. Diese kann bei Notwendigkeit aufwendigerer Verpackung (z.B. Dioramen, aufgeklebte Figuren usw.) höher ausfallen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Versicherter Versand wird ausdrücklich empfohlen und angeboten.

  10. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin eventuell angebotenen und abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des „Dritten Reiches“ nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Firma Dr. Bernd Mrosk, ihre Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

  11. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG). Erfüllungsort ist die Anschrift des Versteigerers. Gerichtsstand ist Naumburg/Saale.

  12. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf, dessen Dauer im jeweils aktuellen Katalog angegeben wird, ansonsten aber 4 Wochen lang andauert.

  13. Salvatorische Klausel:
    Die Parteien sind sich einig, dass im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen an deren Stelle eine Bestimmung treten soll, welche dem Sinn und Zweck dieser Versteigerungsbedingungen entspricht und die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt bleiben sollen.

    Der Versteigerer: Dr. Bernd Mrosk